Am 30. November wurde der Regierungsentwurf nun in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt uns kein entsprechender Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion vor
Wie zuletzt in meiner Antwort auf eine entsprechende Frage über diese Plattform vom 26.10.2023 dargelegt, empfehle ich, sich für Fragen zur Aufarbeitung und zum Umfang mit Opfern der SED-Diktatur im Falle der FDP-Fraktion an die Kollegin Linda Teuteberg zu wenden
Bezüglich Ihrer Frage lege ich gerne wie bereits in vergangenen über diese Plattform gegebenen Antworten vom unter anderem 15.02.2023 und 17.02.2023 nahe, sich für Fragen rund um den Umgang mit Opfern der SED-Diktatur im Falle der FDP-Fraktion an die mit der Thematik seit längerem befasste Kollegin Linda Teuteberg zu wenden
Wie ich unter anderem in zwei Antworten auf dieser Plattform vom 22. September 2023 dargelegt habe, liegt seitens der koalitionsinternen Verhandlungsrunde, zu der ich selber nach wie vor nicht gehöre, noch kein konkreter Zeitrahmen vor
Unter anderem fand diesbezüglich ein Austausch zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und mir statt, in dem ich das Anliegen eines besseren Lärmschutzes auch dort noch einmal hervorgebracht habe und das Ministerium einige Punkte aufgegriffen hat.