Da mir hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber keine näheren Informationen vorliegen, kann ich Ihnen diesbezüglich aktuell leider keine belastbare Auskunft geben.
Bezüglich des Anspruches auf die SED-Opferrente stellt die Landesdirektion Sachsen unter folgendem Link detaillierte Informationen zur Verfügung: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=6103&art_param=565.
Bezüglich Ihrer Frage zum Bezug der SED-Opferrente bei Wohnsitz im europäischen Ausland verweise ich gerne auf meine über diese Plattform gegebene Antwort vom 26. Juli 2023. Ein Bezug der Opferrente ist meiner Kenntnis nach auch dann möglich.
dass wir als Freie Demokraten innerhalb der gegenwärtigen Koalition entgegen Ihres persönlichen Eindruckes tatsächlich sogar diejenigen sind, die zur Halbzeit der Legislaturperiode die meisten eigenen Programmpunkte des Koalitionsvertrages umgesetzt haben, wurde zuletzt auch medial dargeleg
Es bleibt wie bisher, dass ein Kind durch Geburt die Staatsbürgerschaft nach § 4 StAG nur erlangen kann, wenn auch die Eltern einen rechtmäßigen Aufenthalt haben.
Ich erwarte, dass die Frage der Dynamisierung der SED-Opferrente bald abschließend beraten werden kann, denn ich stehe nach wie vor hinter dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vorhaben.