Geplante Härtefallregelungen sollen gelten für Menschen ab 67, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag auf Deutsch mündlich verständigen können. Diese Regelung soll auch gelten für Menschen, die sich zwar auf Deutsch verständigen können, den Sprachnachweis aber nicht erlangen konnten und nicht erlangen werden.
Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Kommunen wie Hamburg, München und bald auch Berlin haben zentrale Einbürgerungsstellen, die einheitlich und unbürokratisch Anträge verwalten. Das muss bundesweit weiter forciert werden, Personal in den Behörden aufgestockt, Antragsverfahren digitalisiert und Gebühren gesenkt werden.
Die Staatsangehörigkeitsreform steht in unserem Koalitionsvertrag und alle Ampel-Parteien haben die Mehrstaatigkeit bereits in ihren Wahlprogrammen gefordert.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.