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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Frank N. •

Frage an Dorothee Bär von Frank N. bezüglich Familie

Werte Frau Dorothee Bär!

Ich habe heute die Bundestagssitzung mit großer Interesse verfolgt, was ich nicht nur heute tue.

Die heutige Entscheidung das betreunungsgeld einzuführen finde ich als ein Schlag ins Gesicht der Wähler, Umfragen ergaben das ca. 60 % kein Betreungsgeld wünschen, dieser meinung schliesse ich mich übrigens auch an.
Sie haben das betreungsgeld angepriesen, damit die jungen Eltern Wahlfreiheit bekommen, ob sie die Kinder in Krippen oder zuhause betreuen können, Ich frage nun Sie haben den die jungen Eltern wirklich die freie Wahl? Noch fehlen ca. 200 000 Plätze, also haben bis heute 200 000 junge Eltern nicht wahl, wo die Kinder betreut und die ersten Schritte machen. Es ist doch eine Lüge, wenn Sie behaupten die eltern haben die freie Wahl. Finden Sie nicht auch, das dieses geld dringend benötigt wird die wirjlichen erzgeizigen Ziele zu erreichen das Kinder in Krippen betreut werden können? Gehören dazu nicht auch ausgebildete Betreuer(innen), also Pädagogen?
Wollen sie, also die Regierungsparteien von der Verantwortung und der Klagenwelle loskaufen?

Ich habe da noch eine Frage zu der neuesten "Errungenschaft" der Arbeitsleisungsrente, oder so ähnlich, Warum ist da eine Bedienung die private Vorsorge? Menschen mit einen niedrigen Einkommen haben überhaupt keine Chance, privat vorsorgen zu können, weilam Monatsende kein Geld übrig bleibt, muss da nicht eine andere Lösung her?

Die letzte Frage an Sie gilt den "Beschneidungsgesetz" Ich bin grundsätzlich gegen Körperverletzung aus welchen Grund auch immer. Ich kann aber damit leben, das die Religion ausgelebt wird, aber bitte nicht auf Kosten von kleinen Kindern. Mir fehlt in den gesetz eigentlich der schutz des kleinen Kindes, welches ja die körperverletzung über sich ergehen lassen muss, ohne sich wehren zu können. Müsste nicht in diesen Gesetzein Passus geben, welchen diesen jungen menschen bei erreichen eines bestimmten Alters Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten?
Frank Neumann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Betreuungsgeld, zur Lebensleistungsrente und zum Gesetzentwurf zur Regelung der Beschneidung.

Gerne erläutere ich Ihnen dazu meine Positionen: Bereits die Große Koalition hat auf den Wunsch vieler Eltern reagiert, nach dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes eine Alternative zur Betreuung in der Familie zu haben. Wir haben daher den Eltern bereits 2008 im Kinderförderungsgesetz versprochen, dass wir sie ab dem 1.8.2013 bei der Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder entweder dadurch unterstützen, dass wir ihnen einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagespflegeperson garantieren (Rechtsanspruch) oder ihnen ein Betreuungsgeld zahlen, mit dem sie die Betreuung ihres Kindes privat organisieren können. Bis 2013 stellt der Bund für den Krippenausbau 4,58 Mrd. Euro zur Verfügung, obwohl sowohl für die Bedarfsplanung als auch die Finanzierung von Krippenplätzen die Kommunen zuständig sind. Ab 2014 unterstützt der Bund Länder und Kommunen weiter und stellt für die Betriebskosten jährlich 845 Mio. Euro zur Verfügung. Geld für den Ausbau ist somit ausreichend da. Jetzt müssen Länder und Kommunen ihre Hausaufgaben machen. Da wir am Rechtsanspruch nicht rütteln werden, werden Eltern definitiv für jedes Kind nach vollendetem ersten Lebensjahr einen staatlich geförderten Betreuungsplatz finden. Eltern, die die Betreuung ihres Kindes anders organisieren wollen, erhalten das Betreuungsgeld. Das ist echte Wahlfreiheit.

Ich finde die grundsätzlichen Überlegungen zur Lebensleistungsrente richtig: Menschen, die mindestens 40 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen eine höhere Rente erhalten als diejenigen, die überhaupt nicht gearbeitet haben. Und private Vorsorge muss sich lohnen. Details zur Lebensleitungsrente werden derzeit noch festgelegt.

Wie Sie bin auch ich mit dem Gesetzentwurf zur Beschneidung des männlichen Kindes nicht zufrieden. Auch für mich handelt es sich bei der Beschneidung ohne medizinische Indikation um eine nicht ohne weiteres durch das elterliche Erziehungsrecht bzw. die Religionsfreiheit der Eltern gerechtfertigte Körperverletzung des Kindes. Zusammen mit anderen Familienpolitikerinnen und Familienpolitikern werde ich versuchen, noch Änderungen am Gesetzentwurf zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

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