Wenn ein geringfügig Beschäftigter Vorruheständler die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten.
im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben sich Änderungen ergeben. Daher meine aktualisierte Antwort auf Ihre Frage: Grundsätzlich gilt: die 300 Euro Energiepauschale wird in jedem Fall nur einmal ausgezahlt.
JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt
JA, Sie bekommen als Beschäftigte in jedem Fall - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung darauf machen kann, dass die „Energiepauschale“ – um Sie zu zitieren – „nachgebessert“ wird, denn die Energiepauschale wird mit dem 2. Entlastungspaket aus dem Frühjahr 2022 ausdrücklich an BESCHÄFTIGTE ausgezahlt
Wer in einer (eheähnlichen) Lebenspartnerschaft einen Haushalt teilt, erhält grundsätzlich weniger Leistungen als jemand, der in einem Single-Haushalt lebt.