(...) § 16a JGG - der am 7. März 2013 in Kraft getreten ist - sieht vor, dass neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe auch Jugendarrest von bis zu 4 Wochen verhängt werden kann, um die Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht zu verdeutlichen, den Verurteilten aus einem Umfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen, die Bewährungszeit vorzubereiten sowie auf den Verurteilten erzieherisch einzuwirken, um die Erfolgsaussichten der Bewährung zu erhöhen. (...)
Frage von Erwin R. • 18.03.2013
Antwort von Beate Merk CSU • 03.04.2013
Frage von Otto F. • 15.03.2013
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Frage von Robert S. • 15.03.2013
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Frage von Reiner L. • 12.03.2013
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Frage von Andreas W. • 07.03.2013
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Frage von Arne A. • 06.03.2013
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU