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Antwort von Bärbel Kofler
SPD
• 22.09.2023

Die zusätzlichen Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen der Strompreisbremse hinaus werden auf Netzentnahmestellen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.

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SPD
• 22.09.2023

Auf von der SPD eingebrachte, weiterführende Entlastungsregelungen konnte sich die Koalition leider nicht verständigen. Daher stellt die jetzt geltende Regelung einen Kompromiss dar, der leider nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellend sein wird.

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