Frage von Birgit S. • 12.09.2013
Antwort ausstehend von Dieter Wiefelspütz SPD
(...) Die Maßnahmen, die Sie für Ludwigshafen beschreiben, erstaunen mich sehr; eine solche Schilderung ist mir bisher nicht bekannt. Bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen setzt der Gesetzgeber lediglich den Rahmen für die entsprechenden Maßnahmen. Die Durchführung vor Ort liegt in den Händen der Jobcenterverwaltung, an der die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune beteiligt sind, da dort am sinnvollsten entschieden werden kann, welche Initiativen zielführend sind. (...)
(...) Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit klären lassen wird. Die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsprozess ist ein enorm wichtiges Projekt, das unzweifelhaft eine ernsthafte und intensive Befassung erfordert. (...)