(...) Mein daraus resultierendes politisches Handeln gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie: Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder wird durch sexuelle Übergriffe von Erwachsenen verletzt und kann zu bleibenden körperlichen wie psychischen Schäden führen. Deshalb ist der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen, das von mir und ebenso von Lesben- und Schwulenverbänden wie der International Lesbian and Gay Association (ILGA) auf das schärfste verurteilt wird. Dies ist keine Frage von Heterosexualität und Homosexualität: Der sexuelle Missbrauch bleibt ein Verbrechen, unabhängig davon ob er zwischen Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechtes geschieht. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Hubert W. • 05.02.2007
Antwort von Claudia Roth Bündnis 90/Die Grünen • 11.04.2007
Frage von Heinz S. • 05.02.2007
Antwort von Caren Marks SPD • 16.02.2007
Sehr geehrter Herr Suelmann,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Frage von Werner M. • 05.02.2007
Antwort von Detlef Müller SPD • 09.02.2007
(...) Die verschiedenen Varianten werden auch in der SPD breit diskutiert. Ich unterstütze generell die Idee der Erwerbstätigenversicherung, die beinhaltet, auch Beamte und Selbständige mit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Über die Ausgestaltung einer Erwerbtätigenversicherung gibt es aber noch viele zu debattierende Punkte, die zum einen rechtlicher Natur sind, zum anderen aber auch konkrete Fragen betreffen, inwiefern etwa Vermögenseinkünfte mit einbezogen werden sollten. (...)
Frage von Dirk S. • 05.02.2007
Antwort ausstehend von Peter Struck SPD
Frage von Jan-Erik H. • 05.02.2007
Antwort ausstehend von Susanne Kastner SPD
Frage von Rainer S. • 05.02.2007
Antwort von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU • 26.02.2007
(...) Allgemein lässt sich aber sagen, dass sich das Verhältnis zum Nachbarn nach dem Zivilrecht und in Ihrem Fall nach dem nordrheinwestfälischen Nachbarschaftsrecht ergibt. (...)