Diese Regelung geht auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurück (https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0).
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Wir werden uns auch in den anstehenden Beratungen dafür einsetzen, den Öffentlichen Dienst weiter zu stärken, und hoffen, bald zu einer tragfähigen Einigung zu kommen.
Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang. Unser grüner Anspruch bleibt: Tierschutz muss gestärkt werden. Zum Wohle von Mensch und Tier.
Darüber hinaus gehende Ausnahmen werden Gegenstand der Verhandlungen in diesem Herbst sein.
Ich wünsche mir, dass wir als SPD den Mut haben, die richtigen, nachhaltigen Antworten zu geben – Prävention, Solidarität und Integration. Das ist der Anspruch der Bevölkerung und muss daher auch der Anspruch aller politischen Akteur:innen sein.
Aus meiner Sicht hat Deutschland bereits ein sehr gutes Tierschutzgesetz. Deswegen plädiere ich vor allem für eine strengere Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Tierhaltungsgesetzgebung, sowohl im Privaten, im Stall, im Zoo als auch in der Manege.