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Antwort von Sebastian Hartmann
SPD
• 21.11.2024

Und: Grundsätzlich sind auch wir der Ansicht, dass Straftäter vor ihrer Abschiebung hier in Deutschland ihre Strafe absitzen müssen, auch wenn in diesen Fällen - nach Ermessen der Staatsanwaltschaft - von einer Vollstreckung der Strafe abgesehen werden kann. Die Abschiebung darf kein Freifahrtschein für Verbrecher sein, das geht gegen alles Rechtsempfinden und ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen problematisch.

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