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Ich selbst würde mich nicht als Anthroposophen oder Anhänger der Lehren Rudolf Steiners bezeichnen.
das Gesetz wird im September oder Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Debatte findet öffentlich statt und wird in der Regel bei Phoenix übertragen und ist dann jederzeit unter bundestag.de abrufbar.
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen. Wir ermöglichen durch das neue Lobbyregister nun auch einen transparenten Einblick in die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen.
In den zukünftigen Offenlegungsregeln für Landtagsabgeordnete, die wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden, soll vermerkt sein, in welchen außerparlamentarischen Gremien, Vereinen und Institutionen die Abgeordneten aktiv sind und ob bzw. welche kommunalpolitischen Mandate sie ausüben.
Meiner Auffassung nach, müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Mandat entsprechend der Realitäten in unserem Land ausüben können.