Frage von Marc S. • 19.01.2021
Antwort von Stephan Brandner AfD • 19.01.2021
(...) Vielen Dank für Ihre Frage, aber „gegen“ Grundrechte zu handeln reicht für ein Verbot nicht aus, vgl. Art. 21 Abs. 2 GG. (...)
(...) Vielen Dank für Ihre Frage, aber „gegen“ Grundrechte zu handeln reicht für ein Verbot nicht aus, vgl. Art. 21 Abs. 2 GG. (...)
(...) Ich gehe davon aus, dass mein Kollege Andreas Scheuer, der nicht nur Bundesminister ist, sondern als Mitglied des Deutschen Bundestages meiner Fraktion angehört, wahrheitsgemäß im Untersuchungsausschuss antwortet. (...)
(...) Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihre Frage unmittelbar an mein Büro zu richten oder mir Ihre Postanschrift mitzuteilen (...)
Man darf sich also im öffentlichen Raum hinstellen und Unterschriften einwerben - auch wenn das mit Mundschutz und möglichst Abstand alles schwieriger ist als sonst.