Bundestag Wahl 2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von René Röspel
SPD
• 01.10.2013

(...) Aus der bisherigen Verfassungsrechtsprechung wird jedoch deutlich: "Der Umfang des verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfs und die dafür erforderlichen Mittel nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden" (BVerfGE vom 09.02.2010). Die Sicherung eines Existenzminimums muss demnach gewährleistet sein – verfassungsrechtlich nicht vorgegeben wird jedoch die Art und Weise, wie dies zu erfolgen hat. Denn neben einer finanziellen Unterstützung kann der Staat auch durch die Bereitstellung von Sachleistungen das Existenzminimum des Individuums sichern. (...)

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