Bundestag Wahl 2005 - Fragen & Antworten

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Antwort von Cornelia Kerth
DIE LINKE
• 23.08.2005

Sehr geehrter Herr Böttger,

ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

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