Bundestag - Fragen & Antworten

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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 07.10.2024

Zumindest bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel unter der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben („Direktmandate“)

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