(...) Entgegen Ihrer Behauptung möchten wir deutlich machen: die rechtsstaatliche Ordnung war in der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt. (...)
(...) Die im zitierten Absatz ausgedrückte Meinung, dass die rechtsstaatliche Ordnung in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz seit zwei Jahren außer Kraft gesetzt sei, teile ich ausdrücklich nicht. Da diese Behauptung im Urteil nicht weiter begründet ist, vermag ich diese sehr steile These auch nicht sinnvoll zu kommentieren. (...)
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(...) die SCHUFA hat Macht über das Leben von Menschen, je nachdem, wie der Scorewert ausfällt. Insofern begrüße ich Transparenz dahingehend, wie dieser Scorewert errechnet wird. (...)