Ja.
(...) Da Sie sich in Ihren Ausführungen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes beziehen, scheint Ihrer Frage einen ganz konkreten, Sie betreffenden Hintergrund zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund fehlender Hintergrundkenntnisse zu diesem Gerichtsurteil und den Begründungen keine abschließenden Aussagen treffen kann. (...)
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
(...) Die jüngsten Beispiele eines erfolgreichen Bürgerantrages und des o.g. Volksbegehrens deuten darauf hin, dass die in Bremen geltenden Quoren nicht zu hoch sind und dass die Instrumente einer direkten Bürgerbeteiligung funktionieren. Daher sind wir der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen in den kommenden Jahren erst einmal gründlich erprobt werden sollten, bevor schon wieder über mögliche Änderungen diskutiert wird. (...)